Fachseminar Baurecht für Architekten
Fachseminar zum neuen Baurecht für Architekten
am Donnerstag, 15.03.2018, von 18:00 bis 20:15 Uhr
bei ZinCo GmbH, Lise-Meitner-Straße 2, 72622 Nürtingen
Programm
18:00 Uhr |
Ankommen, Besichtigung der ZinCo Dächer |
18:30 Uhr |
Offizieller Beginn, Begrüßung durch ZinCo |
18:40 Uhr |
Vortragsteil 1 |
19:15 Uhr |
Pause mit Imbiss |
19:30 Uhr |
Vortragsteil 2 |
20:00 Uhr |
Zeit für Rückfragen |
20:15 Uhr |
Offizielles Ende |
Für Ihre Seminarteilnahme vergibt die Architektenkammer Baden-Württemberg Fortbildungspunkte mit einem Umfang einer Unterrichtsstunde für Mitglieder (nicht Architekten/Stadtplaner im Praktikum).
Nach über zehnjähriger Beratung hat der Bundestag das neue Bauvertragsrecht verabschiedet, das für alle Bauverträge und auch Architekten- und Ingenieurverträge gilt, die ab 01.01.2018 geschlossen werden. Das neue Gesetz bringt erhebliche Änderungen für den Geschäftsalltag. Neben vielen Chancen für den informierten Fachmann, schneller an sein Geld zu kommen, enthält das neue Gesetz eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken, insbesondere im Bereich des Architekten- und Ingenieurvertrages. Zur Lösung des Problems der Abgrenzung von Akquisition und Abschluss eines Vertrages in der Anfangsphase der Geschäftsbeziehung sieht das Gesetz eine sogenannte Zielfindungsphase vor, nach deren Abschluss der Besteller den Vertrag kündigen kann. Werden hier gesetzlich vorgesehenen Fristen und Erklärungen versäumt, kann dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen auf Seiten des Architekten oder Ingenieurs führen.
Vortrags-Themen
- Überblick über die neue gesetzliche Regelung ab dem 01.01.2018
- Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht
- Abschlagszahlungen
- Abnahme
- Kündigung bei unterlassener Mitwirkung und aus wichtigem Grund
- Neuregelungen betreffend des Architekten- und Ingenieurerechts
- Definition des Architekten- und Ingenieurvertrages
- Zielfindungsphase/Sonderkündigungsrecht
- Anordnungsrecht und Vergütungsanpassung
- Teilabnahme
- Gesamtschuldnerische Haftung mit den bauausführenden Unternehmern
- Fragerunde
Referenten
Tilmann Mögle, Jahrgang 1966
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen
Zulassung als Anwalt 1995
Seit 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Seit 2012 Partner der Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Binder und Moegle
Bearbeiter des juristischen Teils des Leitfadens „Gewerkeübergang” des DDV
Dr. Hans-Otto Binder, Jahrgang 1958
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen
Promotion an der Universität Innsbruck zum Thema „Die Beteiligungsformen im deutschen und österreichischen Wohnungseigentumsrecht”
Zulassung als Rechtsanwalt 1987
Mitgründer der Kanzlei im Jahre 1997
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht seit 2005
Mitglied der ARGE Baurecht im DAV