Fachseminar Baurecht für Verarbeiter
Fachseminar zum neuen Baurecht für Verarbeiter
am Mittwoch, 21.03.2018, von 18:00 bis 20:15 Uhr
bei ZinCo GmbH, Lise-Meitner-Straße 2, 72622 Nürtingen
Programm
18:00 Uhr |
Ankommen, Besichtigung der Zinco Dächer |
18:30 Uhr |
Offizieller Beginn, Begrüßung durch ZinCo |
18:40 Uhr |
Vortragsteil 1 |
19:15 Uhr |
Pause mit Imbiss |
19:30 Uhr |
Vortragsteil 2 |
20:00 Uhr |
Zeit für Rückfragen |
20:15 Uhr |
offizielles Ende |
Nach über zehnjähriger Beratung hat der Bundestag das neue Bauvertragsrecht verabschiedet, das für alle Bauverträge gilt, die ab 01.01.2018 geschlossen werden. Das neue Gesetz bringt massive Änderungen für den Geschäftsalltag. Neben vielen Chancen für den informierten Fachmann, schneller an sein Geld zu kommen, enthält das neue Gesetz eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken, die insbesondere gegenüber dem privaten Auftraggeber das Risiko enthalten, für geleistete Arbeiten keine Vergütung zu erhalten.
Vortrags-Themen
- Überblick über das zwingende neue Bauvertragsrecht, gültig ab 01.01.2018. Für welche Arbeiten greift das neue Recht?
- Abschlagszahlungen, neue Regelungen im Gesetz, Voraussetzungen bei verschiedenen Vergütungsarten. Chancen, schnellere Zahlungen zu erhalten und die Zahlungswilligkeit des Kunden zu prüfen. Neue Regelungen zur Bauabnahme, was tun, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert?
- Zwingende neue gesetzliche Regelung zur Fälligkeit des Werklohns
- Neuregelungen zur Kündigung des Bauvertrages
- Das neue Recht des Bestellers, einseitig den Auftragsumfang zu ändern. Wann muss der Handwerker dem Folge leisten? Wie kann er eine angemessene Vergütung für geänderte Leistungen sicherstellen?
- Der neue Verbraucherbauvertrag, Besonderheiten des Vertragsschlusses mit Verbrauchern, besondere Formerfordernisse des Vertrages, besondere Belehrungs- und Hinweispflichten, Widerrufsrecht des Verbrauchers, Fallstricke beim Verbraucherbauvertrag
- Änderung der Gesetzeslage gegenüber dem Baustofflieferanten im Gewährleistungsfall
Referenten
Tilmann Mögle, Jahrgang 1966
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen
Auslandstätigkeit in Toronto, Kanada
Zulassung als Anwalt 1995
Seit 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Seit 2012 Partner der Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Binder und Moegle
Bearbeiter des juristischen Teils des Leitfadens „Gewerkeübergang” des DDV
Dr. Hans-Otto Binder, Jahrgang 1958
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen
Promotion an der Universität Innsbruck zum Thema „Die Beteiligungsformen im deutschen und österreichischen Wohnungseigentumsrecht”
Zulassung als Rechtsanwalt 1987
Mitgründer der Kanzlei im Jahre 1997
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht seit 2005
Mitglied der ARGE Baurecht im DAV