Nutzbeläge auf Decken und Dächern

Ausfahrt aus einer begrünten Tiefgarage

Unter dieser gepflasterten Zufahrt ist die Tiefgarage kaum noch zu vermuten.

Streetball-Feld auf einem Dach

Dieses Streetball-Feld befindet sich auf dem Dach eines Parkhauses. Der Belag ist wasserdurchlässig bis hinunter zur Dränschicht.

Verlegung von Betonplatten

Verlegung von Betonplatten auf einer abgezogenen, gleichmäßig dicken Splittbettung.

Verlegung von Steinplatten auf Elefeet®-Elementen

Verlegung von Betonplatten auf höhenverstellbaren Stelzlagern vom Typ ZinCo Elefeet®. Hier darf der Belag gefällelos ausgebildet werden.

Flachdächer und insbesondere Tiefgaragendecken werden heute nicht nur begrünt, sondern immer umfassender genutzt, sprich es werden – auch um teures Bauland zu sparen – vielerlei Nutzungen, die bislang auf „gewachsenem Boden“ stattfanden, aufs Dach verlagert. So entstehen heute nicht nur Terrassen auf Dächern, sondern komplette Sportanlagen, Spielplätze, Pausenhöfe, Dachcafés und Biergärten, darüber hinaus Autoabstellplätze mit den entsprechenden Zufahrten und auch Hubschrauberlandeplätze oder Aufstellflächen für die Feuerwehr. Diese unterschiedlichen Nutzungen treten in der Regel nicht in „Reinkultur“ auf, wie z. B. bei einem reinen Parkdeck, sondern meist in Kombination mit intensiver Begrünung und mit Gehbelägen.

Diese verschiedenen Nutzungsformen erfordern – neben einer ausreichenden Tragfähigkeit der betreffenden Decken und Dächer – Systemaufbauten, die dafür sorgen, dass die wichtigen Dachfunktionen, wie Dichtigkeit, Wasserableitung, Wärme- und Schallschutz, auf Dauer nicht beeinträchtigt werden. Die Vielzahl der möglichen Nutzungsformen macht darüber hinaus eine ganze Reihe von Detaillösungen erforderlich, mit denen Übergänge, An- und Abschlüsse und Entwässerungspunkte sicher und dauerhaft geplant und ausgeführt werden können.

Eine Norm oder Richtlinie, in der das Thema „genutzte Dachflächen“ umfassend abgehandelt wird, gibt es bislang nicht, sondern man muss sich die erforderlichen Grundlagen aus einer ganzen Reihe von Regelwerken „zusammensuchen“, sei es aus der „FLL-Dachbegrünungsrichtlinie“, den „Flachdachrichtlinien“ des ZVDH und den entsprechenden Abdichtungs- und Dämmstoffnormen oder den Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV. Die vom Regelwerksausschuss „Tiefgaragen“ der FLL im September 2004 als „Gelbdruck“ vorgestellten „Empfehlungen zu Planung und Bau von Verkehrsflächen auf Bauwerken“ werden nach Auswertung und Einarbeitung der eingegangenen Einsprüche einen weitere wichtige Basis darstellen.

Die jeweilige Belastung muss berücksichtigt werden

Bei der Festlegung des Systemaufbaus kommt es zunächst darauf an, welche Art von Dachaufbau vor welcher Belastung zu schützen ist. Bei wärmegedämmten Dächern muss nicht nur die Tragschale selbst entsprechend tragfähig, sondern auch die Wärmedämmung ausreichend druckfest sein. Die anzusetzende Verkehrslast bei begehbaren Dachterrassen beträgt laut DIN 1055 Teil 3 in der Regel 3,5 kN/m², es sei denn, die Fläche ist kleiner 10 m², dann müssen 5,0 kN/m² angesetzt werden. Bei mit Pkw zu befahrenden Dächern beträgt gemäß DIN 1072 die Einzelradlast 10 kN; bei mit Schwerlastfahrzeugen zu befahrenen Decken sogar bis zu 100 kN. Im letzteren Fall wird man daher in der Regel nicht ohne druckverteilende Schottertragschichten auskommen, was Mindest-Aufbauhöhen von 30–35 cm notwendig macht, während für Pkw-befahrbare Beläge Bauhöhen ab ca. 15 cm machbar sind.

Bei befahrbaren Belägen sind zusätzlich horizontale Lasten zu berücksichtigen, die durch Bremsen, Lenken und Beschleunigen entstehen. Diese horizontalen Kräfte dürfen nicht in die Dachabdichtung eingeleitet, sondern müssen mittels Gleitlagen von dieser ferngehalten werden. Die Aufnahme der Horizontalkräfte und Ableitung in die Baukonstruktion erfolgt in der Regel durch aufgehende Bauteile und stabile Einfassungen mit entsprechenden Rückenstützen.

Bei Pflasterbelägen sollten auch die Steindicken der vorgesehenen Belastung angepasst werden. Während bei reinem Personenverkehr mit 8 cm hohen Steinen gearbeitet werden kann, sollte die Steindicke bei Pkw-Verkehr auf mind. 10 cm und bei Lkw-Verkehr sogar auf 14 cm erhöht werden. Die Wahl einer größeren Steindicke ergibt eine größere Stützfläche zwischen den Steinen, was einer Verdrehung stärker entgegenwirkt, zudem werden die Kräfte in hohem Maße horizontal auf die umliegenden Steine verteilt und abgetragen. Auch die Verlegung des Pflasters im Verbund verringert die Verformung des Belags und erhöht somit dessen Lebensdauer.

Die Dachabdichtung unter Fahrbelägen und insbesondere auch unter Gehbelägen auf Stelzlagern gilt als „hoch beansprucht“ und benötigt daher einen hochwertigen mechanischen Schutz. Schutzlagen dürfen sich unter Belastung nur unwesentlich zusammendrücken und sie dürfen auch nicht „federn“, da sich zum einen Tragschichten sonst kaum verdichten ließen und zum andern Beläge unter dynamischer Belastung anfangen würden zu „Wandern“.

Auf fachgerechte Entwässerung und Dränage kommt es an

Während bei Dachbegrünungen in der Regel Niederschlagswasser komplett vom Begrünungsaufbau aufgenommen und verzögert über die Dränschicht an die Entwässerungseinrichtungen abgegeben wird, fällt bei Nutzbelägen ein Großteil des Oberflächenwassers nahezu sofort und in kaum verminderter Menge an. Die Entwässerung von Geh- und Fahrbelagsaufbauten muss daher in zwei Ebenen erfolgen, nämlich in der Dränageebene und an der Oberfläche. ZinCo bietet hierfür eine ganze Palette von Produkten an, vom höhenverstellbaren Terrassenrost mit geschlitztem Kiesfangrahmen bis hin zum neu entwickelten Lkw-befahrbaren Entwässerungsschacht, der das teilweise zu beobachtende Problem des Ausschwemmens von Bettungsmaterial im unmittelbaren Gullybereich sicher verhindert.

Die Entwässerung von Dachflächen hängt selbstverständlich auch stark vom jeweiligen Gefälle ab. Grundsätzlich sollen Dachflächen gemäß den „Flachdachrichtlinien“ bzw. den einschlägigen Normen ein Mindestgefälle von 2 % aufweisen, was den Einsatz dünner Dränschichten ermöglicht (z. B. Elastodrain® EL 200). Die Praxis sieht jedoch häufig so aus, dass viele Tiefgaragendecken bei Regen nur mit Gummistiefeln begangen werden können, die Abdichtungsebene also deutlich weniger als 2 % Gefälle aufweist. Durch die Wahl entsprechend hoher Dränelemente bzw. einer aufgestelzten Bauweise – z. B. mit ZinCo Elefeet® – lassen sich Gehbeläge selbst auf 0°-Dächern sicher und dauerhaft realisieren, während bei Fahrbelägen die Zahl der in Frage kommenden Dränelemente auf solche reduziert wird, die entweder selbst sehr stabil sind (z. B. Stabilodrain®; belastbar bis 50 t/m²) oder durch Ausbetonieren und Armieren entsprechend stabil gemacht werden können (z. B. Floradrain® FD 60).

Das Gefälle in der Belagsebene ist in erster Linie vom Belagsmaterial abhängig. „Aufgestelzte Beläge“ können ohne Oberflächengefälle gebaut werden, da das Wasser durch die Fugen abfließt und so kein stehendes Wasser auftreten kann.

Beläge aus Beton bzw. Asphalt sollen mit einem Gefälle von mindestens 1,5 % ausgebildet werden; solche mit rauer Oberfläche, z. B. Pflasterbeläge, mit mindestens 2,5 %. Selbst im privaten Bereich, wo z. B. Tische aufgestellt werden sollen, sollten Plattenbeläge auf Splittbettung ein Gefälle von mindestens 1 % aufweisen. Weichen Belagsgefälle und Dachgefälle voneinander ab, muss die Differenz mittels einer Tragschicht aus Schotter ausgeglichen werden. Gefällegebung in der Bettungsschicht darf nicht erfolgen, da dies ungleiche Setzungen des Belags zur Folge hätte.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, auch Randeinfassungen und Abgrenzungen oberhalb vollflächig verlegter Dränelemente vorzusehen, da so der Wasserfluss in der Abdichtungsebene an keiner Stelle behindert oder gar unterbrochen wird.

Begrünte Stellplätze, Feuerwehrzufahrten, Sportbeläge, …

Da Pflasterflächen und Asphaltbeläge sehr hohe Spitzenabflüsse ergeben, bietet es sich auch auf Dächern an, weniger frequentierte Stellplätze und Notzufahrten in begrünbarer Bauweise anzulegen. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß und reicht vom Schotterrasen über die Pflasterfugenbegrünung bis hin zur Begrünung mit Rasengitterelementen, die es bei ZinCo auf Wunsch auch mit einem optisch sehr ansprechenden Rasen vorbegrünt und für Achslasten bis 20 Tonnen gibt. Wichtig ist hierbei, dass bei befahrbaren Rasenflächen Tragschichten mit vegetationstechnischen Eigenschaften zum Einsatz kommen, d. h., dass dem Schotter organisches Material entsprechend den Vorgaben der FLL beigemischt wird. Eine dem Objekt angepasste Pflege inklusive regelmäßiger Mahd und bedarfsgerechter Bewässerung ist Voraussetzung.

Auch wassergebundene Wegedecken, wie auch Laufbahnen, Street- und Basketballfelder mit wasserdurchlässigen Elastikbelägen, lassen sich auf Dächern realisieren. Um die Wasserdurchlässigkeit bis nach unten in die Dränageebene zu gewährleisten, kann im Falle der Elastikbeläge auf der Schottertragschicht z. B. eine Schicht aus Dränasphalt aufgebracht werden, auf welcher wiederum der dünne Elastikbelag zu liegen kommt.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Roland Appl, Technischer Leiter ZinCo GmbH

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